Das Volksschulgesetz des Kantons Bern regelt die Zuständigkeiten bei der Klassenbildung (Art. 47).
Massgebend für die Schaffung oder Aufhebung von Schulklassen sind die Richtlinien für die Schülerzahlen. Aufgrund der kantonalen Vorgaben legt das Schulinspektorat anfangs eines Kalenderjahres die maximale Anzahl von Klassen fest, welche im nächsten Schuljahr geführt werden dürfen. Der Gemeinderat beschliesst die Eröffnung oder Schliessung von Klassen unter Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständige Stelle der kantonalen Erziehungsdirektion.
Lehrperson |
Klasse |
Stundentafel |
Eva Grogg | 3H - 4H | Stundentafel 2022/2023 |
Christian Blum | 5H - 7H |
Gemeinde
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