Klasseneinteilung
Gesetzliche Grundlagen
Das Volksschulgesetz des Kantons Bern regelt die Zuständigkeiten bei der Klassenbildung (Art. 47).
Massgebend für die Schaffung oder Aufhebung von Schulklassen sind die Richtlinien für die Schülerzahlen. Aufgrund der kantonalen Vorgaben legt das Schulinspektorat anfangs eines Kalenderjahres die maximale Anzahl von Klassen fest, welche im nächsten Schuljahr geführt werden dürfen. Der Gemeinderat beschliesst die Eröffnung oder Schliessung von Klassen unter Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständige Stelle der kantonalen Erziehungsdirektion.
An der Primarschule Münchenwiler werden im Schuljahr 21/22 zwei dreistufige Klassen unterrichtet.
Lehrperson |
Klasse |
Stundenplan |
Karin Rostetter | 1. - 3. | Stundenplan 3H-5H |
Ronny von Siebenthal | 4. + 6. | Stundenplan 6H+8H |
Im Schuljahr 2021/2022 besuchen die Schülerinnen und Schüler der 5.Klasse (7H) den Unterricht an der Primarschule Murten. Dieselben Schülerinnen und Schüler werden auch im Folgejahr (8H) in Murten unterrichtet.