Die Eltern haben das Recht, den Unterricht ihrer Kinder gelegentlich zu besuchen (Artikel 31 des Volksschulgesetzes). Die Unterrichtsbesuche müssen mindestens 2 Schultage vor dem Besuch der Klassenlehrperson schriftlich angekündigt werden.
Die Lehrpersonen freuen sich über Ihren Unterrichtsbesuch, wenn dadurch die Zusammenarbeit mit Ihnen intensiviert und das Unterrichtsgeschehen für Sie verständlicher und transparenter wird. Dies entspricht unserer Schulkultur, die auf Offenheit, Vertrauen, Verantwortungsbewusstsein und Professionalität aufgebaut ist.
Sollte der Schulbesuch durch Eltern ungewöhnlich häufig stattfinden, kann dies verschiedene Gründe haben:
Die Motivation für solche „Kontrollbesuche“ ist an sich verständlich, doch sind sie weder für das Kind, noch für die Klasse, noch für die Lehrperson hilfreich. Zudem ist es ausschliesslich Sache der Schulbehörden und der Schulleitung, den Unterricht zu kontrollieren. Besuche erfolgen zu diesem Zweck selten, denn die Klasse, manchmal auch die Lehrperson, reagieren in der Regel ganz anders als in einer normalen Situation, und zudem lässt eine „Momentaufnahme” kaum relevante Rückschlüsse auf den wirklichen Schulalltag zu.
Wir bitten Sie daher, folgendes zu bedenken, falls Sie einen Unterrichtsbesuch planen:
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