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Einwohnergemeinde Münchenwiler
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Aktuelle Meldungen

Ordentliche Gemeindeversammlung vom 03.12.2026

Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

Donnerstag, 3. Dezember 2026, 20.00 Uhr im Gemeindehaus

Traktanden:

1. Wiederkehrender Verpflichtungskredit Schul-Sozialarbeit

2. Genehmigung des Voranschlags 2027; Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer

3. Wahlen
- Präsident/in der Gemeinde und des Gemeinderates
- 4 Mitglieder des Gemeinderates

4. Einsetzung der externen Revisionsstelle für eine Dauer von 4 Jahren

5. Zonenänderung Schloss Münchenwiler

6. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Beschwerden gegen Versamm-lungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Ver-sammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzu-reichen (Art. 67ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständig-keits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen
Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Soweit die Anset-zung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschewrde inner 10 Tagen ab Publikation beim Regierungstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Münchenwiler angemeldet sind, sind zur Teilnahme an die-ser Versammlung freundlich eingeladen. Nicht stimmberechtigte Personen sind ebenfalls willkommen.

Münchenwiler, 23. Oktober 2026

Der Gemeinderat

 

Infoblatt (folgt)
Rechnung 2025 (folgt)

  • Erstellt am .

Gesamterneuerungswahlen

Die Gesamterneuerungswahlen für die Gemeindebehörden der Amtsdauer 2027-2030 finden an der Gemeindeversammlung vom
3. Dezember 2026 statt.

Zu wählende Behörden:

Präsident/in der Gemeinde und des Gemeinderates in einer Person;

4 Mitglieder des Gemeinderates;

Die Stimmberechtigten können schriftlich bis am 3. November 2026 Wahlvorschläge bei der
Gemeindeverwaltung Münchenwiler einreichen.

Gemäss Artikel 48 Organisationsreglement
- muss der Wahlvorschlag von mindestens vier Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.
- dürfen nur Personen vorgeschlagen werden, die sich mit ihrer Nomination einverstanden erklärt haben. Die Zustimmungserklärung ist zusammen mit den Wahlvorschlägen einzureichen.

Gestützt auf Art. 48 Lit. c wird der Gemeinderat die bisherigen, wiederwählbaren Personen, sowie Kandidaten für die freien Ratsplätze vorschlagen.

Soweit der Inhalt der Abstimmungserläuterungen angefochten werden soll, ist die Beschwerde
innert 10 Tagen ab der Zustellung der Abstimmungserläuterungen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.

Der Gemeinderat

  • Erstellt am .