Die Gesamterneuerungswahlen für die Gemeindebehörden der Amtsdauer 2027-2030 finden an der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2026 statt.
Zu wählende Behörden:
Präsident/in der Gemeinde und des Gemeinderates in einer Person;
4 Mitglieder des Gemeinderates;
Die Stimmberechtigten können schriftlich bis am 3. November 2026 Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Münchenwiler einreichen.
Gemäss Artikel 48 Organisationsreglement - muss der Wahlvorschlag von mindestens vier Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. - dürfen nur Personen vorgeschlagen werden, die sich mit ihrer Nomination einverstanden erklärt haben. Die Zustimmungserklärung ist zusammen mit den Wahlvorschlägen einzureichen.
Gestützt auf Art. 48 Lit. c wird der Gemeinderat die bisherigen, wiederwählbaren Personen, sowie Kandidaten für die freien Ratsplätze vorschlagen.
Soweit der Inhalt der Abstimmungserläuterungen angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab der Zustellung der Abstimmungserläuterungen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.
Der Gemeinderat
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um Ihre Erfahrung auf unserer Website zu verbessern.
Weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung.