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Einwohnergemeinde Münchenwiler
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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Im Kanton Bern herrscht auf Grund der Trockenheit grosse Waldbrandgefahr. Dehalb gilt in unserem (und 5 weiteren) Verwaltungskreisen ab sofort ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Das Verbot gilt bis auf Widerruf

Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter des Kantons Bern haben aufgrund der Gefahrenstufe 4 "gross" ein Feuerverbot im Wald erlassen. Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf im ganzen Kanton untersagt.

Ausserhalb der Verbotszonen darf Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Bei Wind muss ganz darauf verzichtet werden.

Weitere Informationen sind unter www.be.ch/waldbrandgefahr zu finden.